BILDUNGS- UND TEILHABEKARTE

Alle Kinder sollen von Anfang an mitmachen können und dabei sein, ob in der Kita, Schule oder in der Freizeit.

Um das Bildungspaket in Anspruch zu nehmen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Leistungsberechtigt nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld), oder
  • Sozialhilfe nach dem SGB XII oder Asylleistungen nach §2 AsylbLG, oder
  • Wohngeld oder Kinderzuschlag nach dem BKGG werden bezogen. 

Trifft einer dieser Punkte auf eure aktuelle Situation zu, könnt ihr das Bildungspaket und die sog. Bildungs- und Teilhabekarte beantragen.

Folgende Bereiche können beantragt und dadurch finanziell gefördert werden:

  • Kultur, Sport und Freizeit
  • Lernförderung
  • Mittagessen (kita, Schule, Hort)
  • Schulbedarf
  • Tagesausflüge und Klassenfahrten
  • Schülerbeförderung.

Folgende Bereiche des Bildungspakets können für die Angebote der hoblaho gGmbH in Anspruch genommen werden:

  • Kultur, Sport und Freizeit: unsere aktuellen Angebote speziell für Kinder und Jugendliche können gefördert werden. Schau dafür auf unseren Angeboten. (LINK)
  • Lernförderung (benötigt einen extra Antrag! Fragen Sie und wir helfen euch bei der Antragstellung)
  • Tagesausflüge: macht die Kita oder Klasse einen Tagesausflug auf hoblaho kann der Teilnahmenbeitrag gefördert werden.

Wie kann ich die Bildungs- und Teilhabekarte bekommen?

Hierfür gibt es verschiedene Wege:

—> bei Anspruch auf Arbeitslosengeld II –  ist das Jobcenter zuständig.

—> bei Anspruch auf Sozialhilfe oder Asylleistungen – ist das Sozialamt des Landkreises zuständig

—> bei Anspruch auf Wohngeld oder Kinderzuschlag – sind die Bürgerbüros des Landkreises zuständig. 

Weitere Informationen auf: www.lk.mecklenburgische-seenplatte.de.

Sie können sich auch direkt bei den Mitarbeitern des Bildungs- und Teilhabemanagements: Telefon: 0395/57087 3488 | Mail: [email protected]

Ihr könnt euch auch jederzeit an das Team von hoblaho wenden: Kontakt (LINK)